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Links-Bereich der Institutionen-Website

Was der Bereich „Links“ enthalten sollte

Der Bereich Links auf der Website einer Institution sollte Besucherinnen und Besuchern helfen, relevante öffentliche Informationen schnell zu finden und ohne Umwege zu anderen zuständigen Stellen zu gelangen. Für Einrichtungen des öffentlichen Sektors in der EU ist dieser Bereich mehr als ein praktisches Extra: Er stärkt die Transparenz, erleichtert den Zugang zu Leistungen und macht nachvollziehbar, wie Zuständigkeiten zwischen Ämtern, Fachbereichen, Behörden und Aufsichtsstellen verteilt sind.

Ein gut aufgebauter Links-Bereich sollte Verweise auf verwandte Organisationen, interne Fachbereiche oder Einheiten sowie zuständige Aufsichts-, Beschwerde- und Datenschutzstellen enthalten. Das ist besonders wichtig, wenn Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen oder Partnereinrichtungen zwischen mehreren öffentlichen Stellen wechseln müssen, um einen Vorgang abzuschließen, eine Leistung zu nutzen oder die Verantwortung für eine Entscheidung nachzuvollziehen.

Links zu verwandten Organisationen

Verlinken Sie Organisationen, die in einem formalen Zusammenhang mit der Arbeit der Institution stehen, etwa nachgeordnete Behörden, Partnereinrichtungen, verbundene öffentliche Stellen oder fachbezogene Organisationen. Solche Verweise helfen Nutzerinnen und Nutzern, sich im öffentlichen System besser zurechtzufinden, und verringern das Risiko, dass veraltete Suchergebnisse oder inoffizielle Quellen genutzt werden.

Verwenden Sie nach Möglichkeit den offiziellen Namen jeder Organisation und ergänzen Sie eine kurze Beschreibung ihrer Aufgabe. So wird der Bereich auch für Menschen verständlich, die mit Verwaltungsstrukturen nicht vertraut sind, besonders in grenzüberschreitenden oder mehrsprachigen Kontexten.

Links zu internen Fachbereichen und Einheiten

Wenn die Institution aus mehreren Fachbereichen, Abteilungen oder Serviceeinheiten besteht, die eigene Webseiten oder Unterseiten haben, sollten diese ebenfalls klar aufgeführt werden. Das ist vor allem bei größeren Einrichtungen hilfreich, in denen Zuständigkeiten auf Verwaltung, Beschaffung, Kommunikation, Facharbeit oder Bürgerservice verteilt sind.

Eine klare Struktur verbessert die Nutzbarkeit und kann unnötige Rückfragen vermeiden. Zugleich unterstützt sie die Barrierefreiheit, weil Nutzerinnen und Nutzer das richtige Ziel schneller finden, statt sich durch komplexe Menüs zu arbeiten oder wiederholt suchen zu müssen.

Links zu Aufsichts- und Beschwerdestellen

Der Links-Bereich sollte auch die Stellen aufführen, die für die Kontrolle gesetzlicher Pflichten und den Schutz der Rechte von Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten oder Nutzerinnen und Nutzern zuständig sind. Je nach Aufgabe der Institution gehören dazu etwa Ombudsstellen, Aufsichtsbehörden, Rechnungskontrollstellen, Beschwerdestellen oder Datenschutzkontakte.

Für öffentliche Einrichtungen in der EU ist dieser Bereich besonders relevant im Zusammenhang mit DSGVO, Verwaltungshandeln und Vertrauen in öffentliche Stellen. Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollten Nutzerinnen und Nutzer die passenden Datenschutzinformationen leicht finden können, etwa über Links zu Datenschutzhinweisen, Datenschutzkontakten oder der zuständigen Aufsichtsbehörde.

Gute Praxis für die Pflege des Links-Bereichs

  • Links aktuell halten: Prüfen Sie den Bereich regelmäßig und entfernen Sie defekte oder veraltete Verweise. Websites für Kommunen, Schulen, Museen oder Bibliotheken sollten jederzeit zuverlässig zu offiziellen Informationen führen.
  • Klare Bezeichnungen verwenden: Vermeiden Sie ungenaue Formulierungen wie „hier klicken“ oder nicht erklärte Abkürzungen. Linktexte sollten auch für sich allein verständlich sein und Screenreader-Nutzerinnen und -Nutzer unterstützen.
  • Barrierefreiheit berücksichtigen: Der Links-Bereich sollte per Tastatur gut bedienbar sein, mit aussagekräftigen Überschriften strukturiert werden und auch auf mobilen Geräten lesbar bleiben. Das unterstützt die Anforderungen an eine barrierefreie Website nach WCAG und den Vorgaben für den öffentlichen Sektor.
  • Einheitlich bleiben: Nutzen Sie für alle aufgeführten Links dieselben Benennungen und Formatierungen. Eine konsistente Darstellung hilft dabei zu erkennen, ob ein Verweis zu einem anderen Fachbereich, zu einer anderen Institution oder zu einer externen Aufsichtsbehörde führt.
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